Kanada News ! Kanada News & Infos Kanada Forum ! Kanada Forum Kanada News Links ! Kanada Videos Kanada Foto-Galerie ! Kanada Foto - Galerie Kanada News Links ! Kanada Web - Links Kanada Lexikon ! Kanada Lexikon Kanada Kalender ! Kanada Kalender
Kanada News & Kanada Infos & Kanada Tipps

 Kanada-247.de: News, Infos & Tipps zu Kanada

Seiten-Suche:  
 
 Kanada-News-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    

Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Who's Online
Zur Zeit sind 92 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Online - Werbung

Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Haupt - Menü
Kanada News - Services
· Kanada - News
· Kanada - Links
· Kanada - Forum
· Kanada - Lexikon
· Kanada - Kalender
· Kanada - Foto-Galerie
· Kanada - Testberichte
· Kanada - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Kanada 24/7 News
· Kanada 24/7 Rubriken
· Top 5 bei Kanada 24/7
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Kanada 24/7
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Kanada 24/7
· Account löschen

Interaktiv
· Kanada Link senden
· Kanada Event senden
· Kanada Bild senden
· Kanada Testbericht senden
· Kanada Kleinanzeige senden
· Kanada Artikel posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Kanada 24/7 weiterempfehlen

Community
· Kanada 24/7 Mitglieder
· Kanada 24/7 Gästebuch

Information
· Kanada 24/7 FAQ/ Hilfe
· Kanada 24/7 Impressum
· Kanada 24/7 AGB & Datenschutz
· Kanada 24/7 Statistiken

Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Kostenlose Browser Games
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Tagungen
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Treffen
Geburtstage
Gedenktage
Sonstige

Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Seiten - Infos
Kanada 24/7 - Mitglieder!  Mitglieder:1434
Kanada 24/7 -  News!  News:4.428
Kanada 24/7 -  Links!  Links:1
Kanada 24/7 - Forumposts!  Forumposts:175
Kanada 24/7 -  Testberichte!  Testberichte:5
Kanada 24/7 -  Galerie!  Galerie Bilder:133
Kanada 24/7 -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:4

Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Kanada 24/7 WebTips
Kanada ! Kanada bei Google
Kanada ! Kanada bei Wikipedia

Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Online Web - Tipps
Gratisland.de Pheromone

Kanada-247.de - News & Infos & Tipps rund um Kanada !

Kanada News! Das ändert sich zum 1. Januar 2017

Veröffentlicht am Dienstag, dem 20. Dezember 2016 von Kanada-247.de


Kanada Infos
PR-Gateway: ARAG Experten geben einen rechtlichen Überblick über das kommende Jahr

Der Jahresbeginn ist traditionell der Startschuss für zahlreiche gesetzliche Neuerungen. Das ist diesmal nicht anders: Mehr Geld gibt es für Familien, Hartz-IV-Bezieher und Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten. Auch viele Pflegebedürftige dürften von der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade profitieren. Gesetzlich versicherte Gutverdiener müssen dagegen wie in jedem Jahr mehr vom Gehalt für Kranken- und Rentenversicherung aufwenden. Die ARAG Experten geben Ihnen einen Überblick über das Wichtigste, was sich zum 1. Januar 2017 ändert.

Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung werden angehoben

Gutverdiener müssen ab Jahresbeginn mehr in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung einzahlen. Das legt eine von der Bundesregierung beschlossene Verordnung fest, die die Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern anpasst. Weil die Einkommen im vergangenen Jahr (2015) erneut gestiegen sind, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen zum neuen Jahr angehoben. Bis zu dieser Grenze müssen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung aus dem Gehalt abgeführt werden. Nur der Teil des Einkommens, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. In der allgemeinen Rentenversicherung (West) gilt für 2017 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.350 Euro im Monat (2016: 6.200 Euro), im Osten sind es wegen der niedrigeren Löhne nur 5.700 Euro im Monat (2016: 5.400 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bundeseinheitlich bei 52.200 Euro im Jahr (2016: 50.850 Euro). Auch die sog. Versicherungspflichtgrenze erhöht sich - und zwar auf 57.600 Euro pro Jahr (2016: 56.250 Euro). Bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer zwingend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegen sie darüber, können sie sich privat krankenversichern.

Pflegestärkungsgesetz tritt in Kraft

Das "Pflegestärkungsgesetz II" wurde zwar schon Ende 2015 verabschiedet, doch die wesentlichste Neuerung tritt erst zum 1. Januar 2017 in Kraft: Ab dann gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die bisherigen drei Pflegestufen und die sogenannte "Pflegestufe 0" werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit soll auch Demenzkranken sowie psychisch und seelisch erkrankten Menschen Anspruch auf Leistungen einräumen werden. Die drei bisherigen Pflegestufen schlossen diese Patienten nahezu aus oder gewährten ihnen lediglich die "Pflegestufe 0". Die Einstufung der Pflegebedürftigen wird sich dann nicht mehr am Pflegeaufwand pro Minute, sondern am Grad der Selbständigkeit orientieren. Weil durch die Umstellung niemand schlechter als bisher gestellt werden soll, haben Menschen, denen jetzt bereits eine Pflegestufe zugesprochen wurde, Bestandsschutz. Der gilt auch dann, wenn sie sich in der Hoffnung auf eine höhere Einstufung neu begutachten lassen. Die Kehrseite der Medaille: Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung zum Jahresbeginn um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent für Versicherte mit Kindern bzw. 2,88 Prozent für Kinderlose.

Mindestlohn steigt zum ersten Mal

Seit zwei Jahren haben Arbeitnehmer Anspruch auf den bundesweit flächendeckenden Mindestlohn. Bislang lag er bei 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Zum 1. Januar 2017 wird die Lohnuntergrenze nun erstmalig angehoben - und zwar auf einen Bruttostundenlohn von 8,84 Euro. Wer bislang weniger verdient hat, kann dann vom Arbeitgeber verlangen, dass sein Lohn aufgestockt wird. Beschlossen hat das die sogenannte Mindestlohnkommission. Die Kommission setzt sich aus je drei stimmberechtigten Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden zusammen. Sie prüft laut dem gesetzlichen Auftrag im "Mindestlohngesetz" erstmalig zum 1. Januar 2017 und dann alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns und passt sie gegebenenfalls an. Nach wie vor gelten allerdings für bestimmte Branchen Ausnahmeregelungen, so etwa für Zeitungszusteller und für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau. Ihre Löhne erreichen erst zu einem späteren Zeitpunkt das Mindestlohnniveau.

Rentenfreibetrag für Neurentner sinkt um weitere zwei Prozent

Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss einen Teil dieser Einkünfte versteuern. Wie hoch der zu versteuernde Teil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente für die jeweiligen Neurentner jährlich um zwei Prozent, später dann um ein Prozent an. Für all diejenigen, die im Jahr 2017 in Rente gehen, heißt das: Sie müssen 74 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Nur 26 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei. Dieser sogenannte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren gleich, auch wenn die Rente womöglich steigt. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente dann voll versteuern.

Erleichterung für Steuerzahler

Das neue Jahr hält für Steuerzahler eine Entlastung bereit: Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages beschlossen. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Einkommen, das zur Bestreitung des Existenzminimums nötig ist, nicht durch Steuern gemindert wird. Nur wer mehr verdient, muss Steuern zahlen. Bislang belief sich der Grundfreibetrag auf 8.652 Euro für Ledige und 17.304 Euro für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden. Anfang 2017 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8.820 Euro für Singles. Paare zahlen damit erst ab einem Einkommen von mehr als 17.640 Euro Einkommenssteuer. Ein Jahr später soll der Grundfreibetrag um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro steigen. Eine weitere Anpassung in Sachen Einkommenssteuer betrifft die sogenannte "kalte Progression": Wie schon in den vergangenen Jahren werden auch 2017 die Steuertarife so verschoben, dass Lohnsteigerungen nicht durch Inflation und höhere Steuerlast aufgezehrt werden.

Regelsätze für Grundsicherung steigen

Etwas mehr Geld gibt es ab Beginn des kommenden Jahres für Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) erhöht sich um 5 Euro auf 409 Euro monatlich. Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) erhalten 4 Euro mehr und kommen damit auf 368 Euro pro Person. Am stärksten steigen die Leistungen für Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Regelbedarfsstufe 5). Für sie gibt es 21 Euro mehr und damit 291 Euro statt bislang 270 Euro. Der Bedarf für Lebensmittel und Getränke ist in dieser Altersgruppe deutlich höher als bisher berechnet. Der Regelbedarf auf der niedrigsten Stufe (Kinder bis sechs Jahre) bleibt dagegen im kommenden Jahr unverändert bei 237 Euro pro Monat. Die Regelsätze werden laut Gesetz jährlich anhand von Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung überprüft und mittels einer Verordnung angepasst.

Eltern erhalten mehr Geld vom Staat

Familien mit Kindern können sich im auch 2017 wieder über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Die letzte Erhöhung des Kindergeldes ist gerade mal ein Jahr her, jetzt steigen die Sätze erneut an: Derzeit erhalten Eltern für das erste und zweite Kind monatlich 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro im Monat. Ab dem 1. Januar gibt es erneut jeweils 2 Euro mehr pro Monat. Die monatlichen Zahlungen der Familienkasse belaufen sich dann auf 192 Euro für das erste und zweite, 198 Euro für das dritte und 223 Euro ab dem vierten Kind. Für Geringverdiener wird außerdem der Kinderzuschlag um zehn Euro monatlich auf maximal 170 Euro angehoben. Auch der Kinderfreibetrag wird zum Jahresbeginn wieder erhöht: Zuletzt waren für jeden Elternteil 2.304 Euro steuerfrei, ab 1. Januar 2017 wird der Freibetrag auf 2.358 Euro pro Person bzw. angehoben. Übrigens: Der Staat gewährt Eltern entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Im Steuerbescheid prüft das Finanzamt dann, ob Kindergeld oder Kinderfreitrag für die steuerpflichtigen Eltern günstiger ist.

Neue "Düsseldorfer Tabelle": Unterhaltssätze steigen

Trennungskinder bekommen im neuen Jahr mehr Unterhalt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine neue "Düsseldorfer Tabelle" veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2017 gilt. Die Tabelle stellt Leitlinien für den Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt auf und wird vom OLG Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben. Zuletzt waren die Unterhaltssätze zum 1. Januar 2016 erhöht worden. Dass jetzt kurze Zeit später eine erneute Anhebung erfolgt, liegt an einer Erhöhung des Mindestunterhalts. Der wird alle zwei Jahre in der Mindestunterhaltsverordnung neu festgelegt und steigt danach auch zum 1. Januar 2017 wieder an. Das OLG Düsseldorf hat deshalb die Unterhaltssätze der "Düsseldorfer Tabelle" entsprechend angepasst. Der Mindestunterhalt beträgt für Kinder bis zum sechsten Geburtstag (1. Altersstufe) im kommenden Jahr 342 Euro statt bislang 335 Euro. Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) erhalten 393 Euro statt bislang 384 Euro. Für ältere minderjährige Kinder (3. Altersstufe) gibt es 460 Euro statt derzeit 450 Euro. Die Beträge entsprechen der ersten Einkommensgruppe der "Düsseldorfer Tabelle"; die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen bauen darauf auf. Geändert haben sich auch die in der Tabelle ausgewiesenen Zahlbeträge. Sie errechnen sich aus den Unterhaltssätzen abzüglich des hälftigen Kindergeldes bei minderjährigen und des vollen Kindergeldes bei volljährigen Kindern. Weil der Gesetzgeber zum Jahreswechsel das Kindergeld angehoben hat, wurden die tatsächlich zu zahlenden Unterhaltssätze entsprechend neu berechnet.

Nachrüstung mit Rauchmeldern

In den meisten Bundesländern müssen Neubauten schon seit längerem mit den unter Umständen lebensrettenden Rauchmeldern ausgestattet sein. Nachdem Brandenburg seit Juli 2016 eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht hat, führt Berlin diese Pflicht als letztes Bundesland nun zum 1. Januar 2017 ein. Bestandsbauten in der Hauptstadt müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2020 nachgerüstet werden. In zwei weiteren Bundesländern läuft die Frist zum Nachrüsten von Bestandsimmobilien zum 31. Dezember 2016 aus: In Nordrhein-Westfalen und im Saarland müssen spätestens zum Jahreswechsel auch in älteren Gebäuden Rauchwarnmelder installiert werden. Wer in Bayern ein bestehendes Gebäude sein Eigen nennt, hat noch zwölf Monate mehr Zeit: Dort endet die Frist für die Nachrüstung Ende 2017.

Neues für Radler und Autofahrer

Radfahrer müssen sich umgewöhnen, wenn sie eine Straße mit Ampel überqueren: Fehlte eine spezielle Ampel für Radfahrer, mussten sie sich bislang nach der Lichtzeichenanlage für Fußgänger richten. Ab dem Jahresbeginn gilt für sie in diesem Fall gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Ampel für den Autoverkehr. Ebenfalls neu: Eltern dürfen ihre radfahrenden Kinder vor dem neunten Geburtstag nun auch mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Dabei müssen sie allerdings Rücksicht auf Fußgänger nehmen, die auf dem Gehweg immer Vorrang haben. Bis dato mussten die Kinder auf dem Gehweg und die begleitenden Eltern auf der Straße fahren. Außerdem dürfen Kinder bis zum vollendeten achtenLebensjahr neuerdings auch einen neben der Fahrbahn angelegten Radweg benutzen und müssen nicht mehr zwingend auf dem Gehweg fahren. Radwege können übrigens zukünftig auch für E-Bikes freigegeben werden: Außerorts dürfen sie generell und innerorts auf extra dafür ausgewiesenen Radwegen fahren. Von der neuen Regelung ausgenommen sind schnelle Elektrofahrräder - sogenannte S-Pedelecs -, die mehr als 25 km/h fahren können. Eine Neuerung gibt es schließlich auch für Autofahrer, und zwar in Sachen Rettungsgasse: Nach dem neu formulierten § 11 Abs. 2 StVO muss sie auf Autobahnen und auf mehrspurigen Straßen nun immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden.

Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de

(Tipp: News zu Bioschweinen aus Brandenburg: hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten geben einen rechtlichen Überblick über das kommende Jahr

Der Jahresbeginn ist traditionell der Startschuss für zahlreiche gesetzliche Neuerungen. Das ist diesmal nicht anders: Mehr Geld gibt es für Familien, Hartz-IV-Bezieher und Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten. Auch viele Pflegebedürftige dürften von der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade profitieren. Gesetzlich versicherte Gutverdiener müssen dagegen wie in jedem Jahr mehr vom Gehalt für Kranken- und Rentenversicherung aufwenden. Die ARAG Experten geben Ihnen einen Überblick über das Wichtigste, was sich zum 1. Januar 2017 ändert.

Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung werden angehoben

Gutverdiener müssen ab Jahresbeginn mehr in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung einzahlen. Das legt eine von der Bundesregierung beschlossene Verordnung fest, die die Rechengrößen der Sozialversicherung turnusgemäß an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern anpasst. Weil die Einkommen im vergangenen Jahr (2015) erneut gestiegen sind, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen zum neuen Jahr angehoben. Bis zu dieser Grenze müssen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung aus dem Gehalt abgeführt werden. Nur der Teil des Einkommens, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. In der allgemeinen Rentenversicherung (West) gilt für 2017 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.350 Euro im Monat (2016: 6.200 Euro), im Osten sind es wegen der niedrigeren Löhne nur 5.700 Euro im Monat (2016: 5.400 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bundeseinheitlich bei 52.200 Euro im Jahr (2016: 50.850 Euro). Auch die sog. Versicherungspflichtgrenze erhöht sich - und zwar auf 57.600 Euro pro Jahr (2016: 56.250 Euro). Bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer zwingend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegen sie darüber, können sie sich privat krankenversichern.

Pflegestärkungsgesetz tritt in Kraft

Das "Pflegestärkungsgesetz II" wurde zwar schon Ende 2015 verabschiedet, doch die wesentlichste Neuerung tritt erst zum 1. Januar 2017 in Kraft: Ab dann gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die bisherigen drei Pflegestufen und die sogenannte "Pflegestufe 0" werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit soll auch Demenzkranken sowie psychisch und seelisch erkrankten Menschen Anspruch auf Leistungen einräumen werden. Die drei bisherigen Pflegestufen schlossen diese Patienten nahezu aus oder gewährten ihnen lediglich die "Pflegestufe 0". Die Einstufung der Pflegebedürftigen wird sich dann nicht mehr am Pflegeaufwand pro Minute, sondern am Grad der Selbständigkeit orientieren. Weil durch die Umstellung niemand schlechter als bisher gestellt werden soll, haben Menschen, denen jetzt bereits eine Pflegestufe zugesprochen wurde, Bestandsschutz. Der gilt auch dann, wenn sie sich in der Hoffnung auf eine höhere Einstufung neu begutachten lassen. Die Kehrseite der Medaille: Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung zum Jahresbeginn um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent für Versicherte mit Kindern bzw. 2,88 Prozent für Kinderlose.

Mindestlohn steigt zum ersten Mal

Seit zwei Jahren haben Arbeitnehmer Anspruch auf den bundesweit flächendeckenden Mindestlohn. Bislang lag er bei 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Zum 1. Januar 2017 wird die Lohnuntergrenze nun erstmalig angehoben - und zwar auf einen Bruttostundenlohn von 8,84 Euro. Wer bislang weniger verdient hat, kann dann vom Arbeitgeber verlangen, dass sein Lohn aufgestockt wird. Beschlossen hat das die sogenannte Mindestlohnkommission. Die Kommission setzt sich aus je drei stimmberechtigten Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden zusammen. Sie prüft laut dem gesetzlichen Auftrag im "Mindestlohngesetz" erstmalig zum 1. Januar 2017 und dann alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns und passt sie gegebenenfalls an. Nach wie vor gelten allerdings für bestimmte Branchen Ausnahmeregelungen, so etwa für Zeitungszusteller und für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau. Ihre Löhne erreichen erst zu einem späteren Zeitpunkt das Mindestlohnniveau.

Rentenfreibetrag für Neurentner sinkt um weitere zwei Prozent

Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss einen Teil dieser Einkünfte versteuern. Wie hoch der zu versteuernde Teil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente für die jeweiligen Neurentner jährlich um zwei Prozent, später dann um ein Prozent an. Für all diejenigen, die im Jahr 2017 in Rente gehen, heißt das: Sie müssen 74 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Nur 26 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei. Dieser sogenannte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren gleich, auch wenn die Rente womöglich steigt. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente dann voll versteuern.

Erleichterung für Steuerzahler

Das neue Jahr hält für Steuerzahler eine Entlastung bereit: Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages beschlossen. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Einkommen, das zur Bestreitung des Existenzminimums nötig ist, nicht durch Steuern gemindert wird. Nur wer mehr verdient, muss Steuern zahlen. Bislang belief sich der Grundfreibetrag auf 8.652 Euro für Ledige und 17.304 Euro für Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden. Anfang 2017 steigt der Grundfreibetrag um 168 Euro auf 8.820 Euro für Singles. Paare zahlen damit erst ab einem Einkommen von mehr als 17.640 Euro Einkommenssteuer. Ein Jahr später soll der Grundfreibetrag um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro steigen. Eine weitere Anpassung in Sachen Einkommenssteuer betrifft die sogenannte "kalte Progression": Wie schon in den vergangenen Jahren werden auch 2017 die Steuertarife so verschoben, dass Lohnsteigerungen nicht durch Inflation und höhere Steuerlast aufgezehrt werden.

Regelsätze für Grundsicherung steigen

Etwas mehr Geld gibt es ab Beginn des kommenden Jahres für Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) erhöht sich um 5 Euro auf 409 Euro monatlich. Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) erhalten 4 Euro mehr und kommen damit auf 368 Euro pro Person. Am stärksten steigen die Leistungen für Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Regelbedarfsstufe 5). Für sie gibt es 21 Euro mehr und damit 291 Euro statt bislang 270 Euro. Der Bedarf für Lebensmittel und Getränke ist in dieser Altersgruppe deutlich höher als bisher berechnet. Der Regelbedarf auf der niedrigsten Stufe (Kinder bis sechs Jahre) bleibt dagegen im kommenden Jahr unverändert bei 237 Euro pro Monat. Die Regelsätze werden laut Gesetz jährlich anhand von Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung überprüft und mittels einer Verordnung angepasst.

Eltern erhalten mehr Geld vom Staat

Familien mit Kindern können sich im auch 2017 wieder über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Die letzte Erhöhung des Kindergeldes ist gerade mal ein Jahr her, jetzt steigen die Sätze erneut an: Derzeit erhalten Eltern für das erste und zweite Kind monatlich 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro im Monat. Ab dem 1. Januar gibt es erneut jeweils 2 Euro mehr pro Monat. Die monatlichen Zahlungen der Familienkasse belaufen sich dann auf 192 Euro für das erste und zweite, 198 Euro für das dritte und 223 Euro ab dem vierten Kind. Für Geringverdiener wird außerdem der Kinderzuschlag um zehn Euro monatlich auf maximal 170 Euro angehoben. Auch der Kinderfreibetrag wird zum Jahresbeginn wieder erhöht: Zuletzt waren für jeden Elternteil 2.304 Euro steuerfrei, ab 1. Januar 2017 wird der Freibetrag auf 2.358 Euro pro Person bzw. angehoben. Übrigens: Der Staat gewährt Eltern entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Im Steuerbescheid prüft das Finanzamt dann, ob Kindergeld oder Kinderfreitrag für die steuerpflichtigen Eltern günstiger ist.

Neue "Düsseldorfer Tabelle": Unterhaltssätze steigen

Trennungskinder bekommen im neuen Jahr mehr Unterhalt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine neue "Düsseldorfer Tabelle" veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2017 gilt. Die Tabelle stellt Leitlinien für den Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt auf und wird vom OLG Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben. Zuletzt waren die Unterhaltssätze zum 1. Januar 2016 erhöht worden. Dass jetzt kurze Zeit später eine erneute Anhebung erfolgt, liegt an einer Erhöhung des Mindestunterhalts. Der wird alle zwei Jahre in der Mindestunterhaltsverordnung neu festgelegt und steigt danach auch zum 1. Januar 2017 wieder an. Das OLG Düsseldorf hat deshalb die Unterhaltssätze der "Düsseldorfer Tabelle" entsprechend angepasst. Der Mindestunterhalt beträgt für Kinder bis zum sechsten Geburtstag (1. Altersstufe) im kommenden Jahr 342 Euro statt bislang 335 Euro. Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) erhalten 393 Euro statt bislang 384 Euro. Für ältere minderjährige Kinder (3. Altersstufe) gibt es 460 Euro statt derzeit 450 Euro. Die Beträge entsprechen der ersten Einkommensgruppe der "Düsseldorfer Tabelle"; die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen bauen darauf auf. Geändert haben sich auch die in der Tabelle ausgewiesenen Zahlbeträge. Sie errechnen sich aus den Unterhaltssätzen abzüglich des hälftigen Kindergeldes bei minderjährigen und des vollen Kindergeldes bei volljährigen Kindern. Weil der Gesetzgeber zum Jahreswechsel das Kindergeld angehoben hat, wurden die tatsächlich zu zahlenden Unterhaltssätze entsprechend neu berechnet.

Nachrüstung mit Rauchmeldern

In den meisten Bundesländern müssen Neubauten schon seit längerem mit den unter Umständen lebensrettenden Rauchmeldern ausgestattet sein. Nachdem Brandenburg seit Juli 2016 eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht hat, führt Berlin diese Pflicht als letztes Bundesland nun zum 1. Januar 2017 ein. Bestandsbauten in der Hauptstadt müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2020 nachgerüstet werden. In zwei weiteren Bundesländern läuft die Frist zum Nachrüsten von Bestandsimmobilien zum 31. Dezember 2016 aus: In Nordrhein-Westfalen und im Saarland müssen spätestens zum Jahreswechsel auch in älteren Gebäuden Rauchwarnmelder installiert werden. Wer in Bayern ein bestehendes Gebäude sein Eigen nennt, hat noch zwölf Monate mehr Zeit: Dort endet die Frist für die Nachrüstung Ende 2017.

Neues für Radler und Autofahrer

Radfahrer müssen sich umgewöhnen, wenn sie eine Straße mit Ampel überqueren: Fehlte eine spezielle Ampel für Radfahrer, mussten sie sich bislang nach der Lichtzeichenanlage für Fußgänger richten. Ab dem Jahresbeginn gilt für sie in diesem Fall gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Ampel für den Autoverkehr. Ebenfalls neu: Eltern dürfen ihre radfahrenden Kinder vor dem neunten Geburtstag nun auch mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Dabei müssen sie allerdings Rücksicht auf Fußgänger nehmen, die auf dem Gehweg immer Vorrang haben. Bis dato mussten die Kinder auf dem Gehweg und die begleitenden Eltern auf der Straße fahren. Außerdem dürfen Kinder bis zum vollendeten achtenLebensjahr neuerdings auch einen neben der Fahrbahn angelegten Radweg benutzen und müssen nicht mehr zwingend auf dem Gehweg fahren. Radwege können übrigens zukünftig auch für E-Bikes freigegeben werden: Außerorts dürfen sie generell und innerorts auf extra dafür ausgewiesenen Radwegen fahren. Von der neuen Regelung ausgenommen sind schnelle Elektrofahrräder - sogenannte S-Pedelecs -, die mehr als 25 km/h fahren können. Eine Neuerung gibt es schließlich auch für Autofahrer, und zwar in Sachen Rettungsgasse: Nach dem neu formulierten § 11 Abs. 2 StVO muss sie auf Autobahnen und auf mehrspurigen Straßen nun immer zwischen dem äußersten linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden.

Download des Textes und verwandte Themen:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de

(Tipp: News zu Bioschweinen aus Brandenburg: hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Kanada-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Kanada-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Das ändert sich zum 1. Januar 2017" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Kanada-247.de könnten Sie auch interessieren:

Kaum Harmonie in Kanada: Viel Konfliktpotenzial bei ...

Kaum Harmonie in Kanada: Viel Konfliktpotenzial bei ...
Kanada und Mexiko: Starke Gegenmaßnahmen auf Einfuh ...

Kanada und Mexiko: Starke Gegenmaßnahmen auf Einfuh ...
Toronto: Tausende gedenken der Opfer der Amokfahrt

Toronto: Tausende gedenken der Opfer der Amokfahrt

Alle Web-Video-Links bei Kanada-247.de: Kanada-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Kanada-247.de könnten Sie auch interessieren:

Kanada-Ottawa-National-Art-Gallery-01-sxc ...

Kanada-Montreal-Skyline-02-sxc-stand-rest ...

Kanada-Toronto-Scyscraper-01-sxc-stand-re ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Kanada-247.de: Kanada-247.de Foto - Galerie

Diese Lexikon-Einträge bei Kanada-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Kanada
Kanada (englisch und französisch Canada) ist ein Staat in Nordamerika, der zwischen dem Atlantik im Osten und dem Pazifik im Westen liegt und nordwärts bis zum Arktischen Ozean reicht. Die einzige Landgrenze ist jene zu den Vereinigten Staaten von Amerika im Süden und im Nordwesten. Gemessen an der Fläche ist Kanada der zweitgrößte Staat der Erde, doch nur im Süden existieren städtische Ballungsräume. Die Besiedlung durch Indianer (First Nations) begann spätestens vor 12.000 Jahren, die Inuit ...

Diese Forum-Threads bei Kanada-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Na das war ja mal ein G 7 (Aaron1, 28.07.2018)

 Wie ist das nun mit der Küche? (DaveD, 04.03.2017)

 Wäre das auch in Deutschland möglich (DaveD, 11.11.2016)

 Ceta wird das beste Freihandelsabkommen der Welt (Aaron1, 27.05.2016)

 Wenn das nicht mal nach hinten losgeht (DaveD, 03.06.2015)

 Das sollte für Deutschland ein Beispiel sein (DaveD, 15.12.2014)

 Was ist das ultimative Kanadasouvenir? (DaveD, 02.08.2016)

 Was ist mit Kanadas Wirtschaft? (Aaron1, 26.07.2013)

 Was ist mit Kanadas Eishockey los? (Helmfried, 04.02.2014)

 Was weiß Europa über Kanadas Wirtschaft? (Lara34, 03.11.2015)

Diese Forum-Posts bei Kanada-247.de könnten Sie auch interessieren:

  Wissenschaftlich gesehen werden Thesen verifiziert oder eben falsifiziert. Die grünen Dummdeuter beherrschen weder das Eine noch das Andere. Und zum großen Teil ist auch ihre Selbstdarstellung e ... (Lara34, 05.04.2020)

  Sicher ist sicher… Und so trug neben dem Gürtel sicherheitshalber auch noch Hosenträger. Das sind genau die Kerle die 3 Kondome übereinander tragen. (Ortwin59, 10.01.2020)

  Und wie ist das mit korrupten Politikern? Sind die von dieser Regelung ausgenommen? (Ortwin59, 22.08.2019)

  Damit sichern sich, übrigens auch Deutschland, ab, dass keine Schwerkriminellen einreisen. Kannst du bequem Online beantragen. Ich schicke dir hier mal eine Link…. https://www.eta-access.net/ ... (Erwin3, 29.07.2019)

 [quote]Es mag bei den Menschen vielleicht Mutationen geben die Milch nicht vertragen[/quote] Falsch - die Mutation ist das Vertragen der Milch durch den Menschen. (Bernd, 04.07.2019)

  Ich fand - \"Ich rufe von einem Handy aus an, das ich gerade gekauft habe. Ich rufe an, um sicherzustellen, dass ich Sie erreichen kann, wenn es einen Notfall gibt.\" - Spitze. Denn wem kann man ... (Hans-Peter, 20.05.2019)

  Warum sollte er keine zweite Amtszeit bekommen? Sie haben doch gesehen wer ihn zur ersten verholfen hat! Es war nicht die geistige Elite die ihn gewählt hat. Die versucht zwar im Augenblick mit ... (Hans-Peter, 26.03.2019)

  Du brauchst dir doch aber nur mal die Kinder von Veganern anschauen. Das sind doch zumeist Kümmerlinge. Und wenn nicht haben sie einen anderen Schaden, Ritalinjunkies oder so. Der Mensch ist Om ... (Otto76, 22.02.2019)

  Und auf einmal wundern sich kanadische Unternehmer warum sie in China keinen Fuß mehr in die Tür bekommen. Kausale Folgen können selbst wegen Nichtigkeiten sehr schmerzhafte Folgen haben. Kanada ... (Otto76, 21.01.2019)

  Hier sind anscheinend Dinge am Laufen die gegen alle internationalen Verträge verstoßen die je geschlossen wurden. Und das sich Kanada zum Handlanger von Trumps Politik machen lässt ist ein einde ... (Aaron1, 05.01.2019)

Diese Testberichte bei Kanada-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Gin Bleu Royal von der Blue Pearl Distillery Es gibt so Tage die einen so richtig runter ziehen. An solchen Tagen sollte man sich ein edles Tröpfchen gönnen. Ich hatte mir neulich einen Gin Bleu Royal von de ... (Raimund Falk, 24.4.2021)

 Vieux Moulin Honigwein mit Blaubeeren Andere Länder andere Sitten. Ich habe nicht schlecht gestaunt als ich auf einmal kanadischen Wein in der Hand hielt, Vieux Moulin Honigwein mit Blaubeeren. Honigwein ... (Sylke Sennowitzsch, 25.3.2021)

 Heidelbeersirup von Mcennedy Und als der Superbowl anstand hatten auch die deutschen Discounter einen Grund vom weltweit größten Sportereignis zu profitieren. Also wurde alles auf den Markt geworfen was irgen ... (Bertram Münzberg, 25.2.2021)

 Ahornsirup von DM Was ist ein (nord)amerikanisches Frühstück ohne Pfannkuchen und Ahornsirup? Nichts! Aber wo bekommt man guten Ahornsirup her? Es gibt zwar bei den Discountern manchmal Amerikawoch ... (Sylvia Wachinger, 14.5.2019)

 Granberries von Alesto Die Sommersalate sind passé und damit auch die ewigen Groutons in allen Variationen. Doch was macht man im Winter so auf den Salat? Ich persönlich nehme zu dieser Jahreszeit Granbe ... (Cedric Mosleitner, 28.12.2015)

Diese News bei Kanada-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Gutjahr-Aktion ''Masters@Work'' geht weiter (PR-Gateway, 18.04.2024)
Award für gute Zusammenarbeit bereits viermal vergeben

Bickenbach/Bergstraße, 18. April 2024. Gemeinsam besser bauen: Darum geht es bei dem Award "Masters@Work". Viermal hat der Entwässerungsspezialist Gutjahr den Preis 2023 an ein Team aus Verarbeiter und eigenem Mitarbeiter vergeben. Sie haben jeweils zusammen ein kniffeliges Projekt zum erfolgreichen Abschluss geführt. Jetzt geht die Kampagne weiter. Sie soll in den Fokus rücken, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit zwischen Herste ...

 Beste KI Suchmaschine für Gesundheit - Neuer 267% AI Hot Stock nach 215.872% mit Microsoft ($MSFT) und 278.417% mit NVIDIA ($NVDA) (PR-Gateway, 16.04.2024)


Beste KI Suchmaschine für Gesundheit - Neuer 267% AI Hot Stock nach 215872% mit Microsoft und 278417% mit NVIDIA ($NVDA)



16.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74256/AC_Treatment_160424.001.png< ...

 
Zehn Jahre freie Fahrt: City-Tunnel Leipzig verbindet historische Architektur mit moderner Technik (PR-Gateway, 11.04.2024)
Gutjahr-Systeme im Einsatz

Bickenbach/Bergstraße, 11. April 2024. Es war DAS Großprojekt der Deutschen Bahn im mitteldeutschen Raum: Seit gut zehn Jahren schafft der City-Tunnel Leipzig eine direkte Schienenverbindung zwischen dem Stadtzentrum und dem Umland. Vor allem moderne E-Bahnen fahren heute auf der rund fünf Kilometer langen Strecke mit ihren vier unterirdischen Stationen. Eine davon liegt am Marktplatz: Hier wird die ehemalige Untergrundmessehalle aus den 1920er Jahren samt h ...

 Backbase ernennt Rodrigo Graca Moura zum neuen CFO (PR-Gateway, 09.04.2024)
Graca Moura bringt als neuer Finanzvorstand umfangreiche Erfahrungen im Bereich Unternehmensfinanzierung und -strategie in die Entwicklung der führenden Engagement-Banking-Plattform ein

Amsterdam, 09.04.2024 - Backbase, der Anbieter der Engagement-Banking-Plattform, ernennt Rodrigo Graca Moura zum Chief Financial Officer. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Skalierung von Unternehmenssoftware bringt Graca Moura ein umfassende ...

 Warum die Konsequenzen der CSRD Unternehmen zu neuen Nachhaltigkeits-Standards zwingen (PR-Gateway, 09.04.2024)
Expertenkommentar von Sue Fortunato-Esbach, Manager Sustainability bei Assent

Die CSRD-Richtlinie der EU wird in den nächsten Jahren immer mehr Unternehmen betreffen und von ihnen eine umfangreiche Nachhaltigkeits-Berichterstattung abverlangen. Neben der Corporate Sustainability Reporting Directive sind es bekanntermaßen auch das Interessen von Stakeholdern wie Investoren und Konsumenten, die von Unternehmen verlangen nachhaltig zu produzieren und dies offen zu legen. Die CSRD zu igno ...

 Neuer 225% Cloud AI Hot Stock mit exponentiellem Wachstum mit NVIDIA-Servern. Neuer 225% KI Aktientip nach 278.417% mit NVIDIA ($NVDA) und 215.872% mit Microsoft ($MSFT) (PR-Gateway, 03.04.2024)


Cloud AI Hot Stock mit exponentiellem Wachstum mit NVIDIA-Servern. Neuer 225% KI Aktientip nach 278.417% mit NVIDIA



03.04.24 08:17

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74127/AC_Alset_030424.001.png

< ...

 Klima-Campus Lichtenau erhält Auszeichnung vom Wirtschaftsministerium (PR-Gateway, 28.03.2024)
Die integrierte Gebäudeautomations-Lösung realisierte Priva-Partnerunternehmen Hubert Niewels GmbH, Bad Lippspringe

Priva-Pressemitteilung Klima-Campus-Auszeichnung

Tönisvorst, 27.03.2024: Im Rahmen einer Feierstunde zeichnete das Land Nordrhein-Westfalen am 1. März 2024 besonders energieeffiziente Nichtwohngebäude als Vorzeigeprojekte aus. Wir ...

 Brandschutz bei aufgestelzten Belägen: Gutjahr sorgt für Sicherheit auf Terrassen (PR-Gateway, 26.03.2024)
Gutjahr: Neuheiten für den Außenbereich

Bickenbach/Bergstraße, 26. März 2024. Aufgestelzte Systeme haben im Außenbereich an Bedeutung gewonnen - auf privaten Terrassen ebenso wie im öffentlichen Raum, beispielsweise in der Gastronomie. Doch gerade in Bereichen mit viel Publikumsverkehr sind die Anforderungen in puncto Sicherheit hoch. Genau hier setzen zwei neue Systemergänzungen von Gutjahr an: eine Lösung für feuerfeste Outdoor-Fluchtwege und ein Durchbruchschutz für Beläge.

...

 Balkone und Terrassen schnell und einfach planen (PR-Gateway, 20.03.2024)
KOSY UP von Gutjahr: Online-Konfigurator für aufgestelzte Systeme

Bickenbach/Bergstraße, 20. März 2024. Schon seit vier Jahren planen Architekten und Handwerker ihre Baustellen mit KOSY, dem Online-Konfigurator des Systemanbieters Gutjahr. KOSY stellt schnell und einfach die passenden Komplettsysteme für die Balkon- und Terrassenentwässerung zusammen. Jetzt hat der praktische Helfer einen cleveren Bruder bekommen: KOSY UP ist seit November online und hilft beim Einsatz von Rahmensyste ...

 Wachsende Unsicherheit durch Lieferengpässe (PR-Gateway, 14.03.2024)
Was die Kontrastmittelversorgung gefährdet

Konstanz, März 2024. Seit einigen Jahren kommt es vermehrt zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln. Ob Antibiotika, Schmerzmittel, Fiebersäfte oder Krebsmedikamente - vieles war und ist auch derzeit nicht lieferbar, was die Patientenversorgung erschwert oder sogar gefährden kann. "Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, verzeichnete 2023 1.426 Meldungen von Lieferengpässen, was einen Anstieg von 50 Prozent im Verglei ...

Werbung bei Kanada-247.de:





Das ändert sich zum 1. Januar 2017

 
Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Video Tipp @ Kanada-247.de

Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Online Werbung

Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Kanada Infos
· Weitere News von Kanada


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Kanada Infos:
Customer Conference 2010 von Beta Systems mit erweitertem Konzept


Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Online Werbung

Kanada News & Kanada Infos @ Kanada-247.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2011 - 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Kanada News, Infos & Tipps - rund um Kanada / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.