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Produkthaftung in den USA - USAG24, Inc
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Kanada Infos


Haben Sie einen realistischen, informierten Überblick über das Risiko der Produkthaftung in den USA ...

Richtige Perspektive des Risikos.

Haben Sie einen realistischen, informierten Überblick über das Risiko der Produkthaftung in den USA, wie es auf Ihre Waren im speziellen zutrifft? Oder sehen Sie es aus einem unrealistischen, übertriebenen und von den Medien beeinflußten Blickwinkel? Obwohl es ein Produkthaftungsrisiko für viele Unternehmen gibt, wird dieses normalerweise bewältigbar sein, wenn Sie bestimmte Maßnahmen ergreifen. Kurz gesagt, wenn Sie von der Produkthaftung betroffen sind, informieren Sie sich selbst über das Risiko und was Sie tun können, um es zu verringern und zu bewältigen. Eine ungerechtfertigte "Knee-Jerk" Reaktion sollte Sie nicht abschrecken.

- Wichtiger Haupttrend---eine Pro-Business quasi-Revolution im US-Produkthafungsbereich.
Neue Reforme der Gesetzgebung und andere Faktore haben einen sehr positiven Einfluss auf der ganzen Situation. Die Entwicklungen sind definitiv "Pro-Business" und von einiger Bedeutung für Hersteller, Verkäufer und andere, die sich in der Kette befinden, die Produkte und Ware auf den Markt bringen. Betroffen sind auch ausländische (z.B., österreichische) Unternehmen, ihre US-Filialen und JV-Einheiten. Diese Entwicklung werden sich voraussichtlich fortsetzen und seine Reichweite vergrössern. Dieser Reform-Trend könnte schon in nächster Zukunkt eine Revolution fuer die Produkthaftungsgesetzgebung bedeuten bzw. ist diese wohl bereits eingetreten.

- Wer kann angeklagt werden? Wer kann haftbar sein? Allgemein gesagt, kann jeder, der entwirft, herstellt, verkauft, verteilt oder Dienstleistungen in Zusammenhang mit einem Produkt, oder Element oder Teil davon anbietet, das Risiko der Produkthaftung in den USA eingehen. Das kann einen Lizenzgeber von Technologie, die benutzt wird um Einzelteile herzustellen, oder eines Warenzeichens oder einer Marke (wenn das Produkt mit der Marke oder dem Namen gekennzeichnet ist) einschließen. Ein Kläger versucht häufig alle Parteien in der Verteilerkette zu verklagen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Kläger gegen alle erfolgreich sein wird, oder überhaupt Erfolg haben wird.

- Ein wichtiger die Gerichtsbarkeit betreffender Punkt: Ihre Firma kann "möglicherweise" gar nicht Subjekt der Zuständigkeit des bestimmten US-Gerichtes sein, in dem eine Produkthaftungsklage eingebracht wird, oder eingebracht werden könnte. Sie könnten zumindest ein gutes rechtliches Argument haben, das diesen Punkt unterstützt und das, als solches, selbst den Kläger vom Klagen oder Weiterführen der Klage abhalten kann. Das könnte sogar zutreffen, wenn Sie eine US Tochtergesellschaft oder Zweigstelle haben, die am Verkaufs- oder Verteilungsprozeß beteiligt ist. Wir verwenden das Wort "könnte" absichtlich -- die drei vorangehen Sätze werden nicht unbedingt, in jedem Fall auf alle österreichischen Parteien zutreffen. Aber vermutlich werden sie auf eine beträchtliche Zahl zutreffen. Wenn Sie mehr Informationen über diesen sehr wichtigen Punkt möchten, können Sie diese in der am Ende dieses Teils zitierten Quelle nachlesen.

- Weiterleiten und Verringern des Risikos durch einen Vertrag. Ein bedeutender Teil Ihres Produkthaftungsrisikos kann durch einen Vertrag an Ihren US Kunden, "Distributor", "Dealer", Lizenznehmer oder Joint Venture Partner weitergegeben werden, und auf andere Weise durch einen Vertrag verringert werden. Selbst sorgfältig formulierte und vollzogene, auf den US Markt zugeschnittene, "General Terms of Sale" (allgemeine Geschäfts- oder Verkaufsbedingungen) können Ihr Risiko verringern.

- Ein anderer Haftungsbereich. Haftung kann entstehen, wenn Ihr Käufer angeblich Verluste und Schäden als Folge von Defekten oder Mängel Ihrer Produkte, Ausrüstung etc. erleidet. Schäden aufgrund Ihrer verspäteten Lieferung könnten auch mit ins Spiel kommen. Die angeblichen Schäden könnten die Zeit, in der der Betrieb Ihres Kunden stillstand, entgangene Gewinne und andere wirtschaftliche Schäden, Strafen, die Ihr Käufer einer dritten Partei schulden könnte sowie andere möglich direkte und Folgeschäden miteinschließen. Der Kläger könnte auch versuchen "Punitive Damages" (verschärften Schadensersatz) zu verlangen. Die Risiken, die mit dieser Art der Haftung zusammenhängen, können durch die konkrete Gestaltung Ihres Vertrages und gewisser Bestimmungen in dem Vertrag mit Ihrem Käufer wesentlich verringert werden. Die Bezeichnung Vertrag kann auch "General Terms of Sale" (allgemeine Geschäfts- oder Verkaufsbedingungen) umfassen - siehe den vorhergegangenen Punkt.

- Europaeische Verträge beinhalten vermutlich nicht den Trick. Sie sollten nicht annehmen, dass Vertragsdokumente, die in europaeischer Art und Weise bzw. entsprechend den Gesetzen entworfen wurden, oder auf irgendeine andere Weise als durch kompetente Rechtsberater erstellt wurden, die Verringerung der Produkthaftung, erreichen werden. Es ist wahrscheinlich, dass sie das nicht werden.

- Versicherung der Produkthaftung. Sie sollten sich ernsthaft über die Möglichkeit informieren, eine Versicherung für den Fall der Produkthaftung und für wirtschaftliche Risiken für den US Markt (und vielleicht für Kanada) in entsprechender Höhe abzuschließen. Sie sollten normalerweise Ihren US Vertragspartner (z.B. "Distributor", Lizenznehmer) verpflichten, eine Produkthaftungsversicherung in akzeptabler Höhe, die die Waren abdeckt, die Sie diesem Partner verkaufen, abzuschließen und beizubehalten. Manchmal ist es sinnvoll, zu versuchen Ihren US Vertragspartner (z.B. "Distributor", Lizenznehmer, Joint Venture Partner) davon zu überzeugen, Sie als seinen Mitversicherten in seine Police oder Policen miteinzuschließen, wenn Sie dem US Beteiligten die zusätzlichen Prämien zurückerstatten. Sogar mit recht guter Versicherungsdeckung tut man gut daran, über weitere verschiedene andere Maßnahmen zu nachzudenken, um das Risiko zu verringern.

- Wenn Sie verklagt werden oder eine Klage droht. Wenn Sie von einem (tatsächlichen oder möglichen) Kläger oder dessen Rechtsanwalt, eine tatsächliche oder mögliche Produkthaftungsklage gegen Sie betreffend erhalten und dahingehend kontaktiert werden, antworten sie nicht (weder schriftlich noch mündlich). Sie sollten vielmehr sofort mit Ihrem US Rechtsanwalt in Verbindung treten, der Sie beraten wird, was zu tun ist. Manchmal wird Ihr Rechtsanwalt die Antwort, die Sie geben werden, vorbereiten. Nicht selten wird Ihnen der Rechtsanwalt des möglichen Klägers ein Schriftstück zusenden, mit dem Sie auf die Zustellung einer gerichtlichen Verfügung verzichten oder zustimmen, dass diese auf einem vereinfachten Weg (z.B. Post) stattfindet und verlangen, dass Sie es unterzeichnen und zurücksenden. Sie sollten nicht einwilligen, der Kläger muss normalerweise, um eine gültige gerichtliche Zustellung gegen eine österreichische Firma zu bewirken, eine langwierige, formale Prozedur durchlaufen, die mehrere Monate dauern kann. Die Tatsache, dass der Kläger eine Klage in einem bestimmten amerikanischen Gericht eingebracht hat, heißt nicht, dass dieses Gericht für Sie zuständig ist als ein Element muß der Kläger eine rechtlich gültige gerichtliche Zustellung zu Ihnen bewirken und dafür vor Gericht Beweise vorbringen.

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Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
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Haben Sie einen realistischen, informierten Überblick über das Risiko der Produkthaftung in den USA, wie es auf Ihre Waren im speziellen zutrifft? Oder sehen Sie es aus einem unrealistischen, übertriebenen und von den Medien beeinflußten Blickwinkel? Obwohl es ein Produkthaftungsrisiko für viele Unternehmen gibt, wird dieses normalerweise bewältigbar sein, wenn Sie bestimmte Maßnahmen ergreifen. Kurz gesagt, wenn Sie von der Produkthaftung betroffen sind, informieren Sie sich selbst über das Risiko und was Sie tun können, um es zu verringern und zu bewältigen. Eine ungerechtfertigte "Knee-Jerk" Reaktion sollte Sie nicht abschrecken.

- Wichtiger Haupttrend---eine Pro-Business quasi-Revolution im US-Produkthafungsbereich.
Neue Reforme der Gesetzgebung und andere Faktore haben einen sehr positiven Einfluss auf der ganzen Situation. Die Entwicklungen sind definitiv "Pro-Business" und von einiger Bedeutung für Hersteller, Verkäufer und andere, die sich in der Kette befinden, die Produkte und Ware auf den Markt bringen. Betroffen sind auch ausländische (z.B., österreichische) Unternehmen, ihre US-Filialen und JV-Einheiten. Diese Entwicklung werden sich voraussichtlich fortsetzen und seine Reichweite vergrössern. Dieser Reform-Trend könnte schon in nächster Zukunkt eine Revolution fuer die Produkthaftungsgesetzgebung bedeuten bzw. ist diese wohl bereits eingetreten.

- Wer kann angeklagt werden? Wer kann haftbar sein? Allgemein gesagt, kann jeder, der entwirft, herstellt, verkauft, verteilt oder Dienstleistungen in Zusammenhang mit einem Produkt, oder Element oder Teil davon anbietet, das Risiko der Produkthaftung in den USA eingehen. Das kann einen Lizenzgeber von Technologie, die benutzt wird um Einzelteile herzustellen, oder eines Warenzeichens oder einer Marke (wenn das Produkt mit der Marke oder dem Namen gekennzeichnet ist) einschließen. Ein Kläger versucht häufig alle Parteien in der Verteilerkette zu verklagen. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Kläger gegen alle erfolgreich sein wird, oder überhaupt Erfolg haben wird.

- Ein wichtiger die Gerichtsbarkeit betreffender Punkt: Ihre Firma kann "möglicherweise" gar nicht Subjekt der Zuständigkeit des bestimmten US-Gerichtes sein, in dem eine Produkthaftungsklage eingebracht wird, oder eingebracht werden könnte. Sie könnten zumindest ein gutes rechtliches Argument haben, das diesen Punkt unterstützt und das, als solches, selbst den Kläger vom Klagen oder Weiterführen der Klage abhalten kann. Das könnte sogar zutreffen, wenn Sie eine US Tochtergesellschaft oder Zweigstelle haben, die am Verkaufs- oder Verteilungsprozeß beteiligt ist. Wir verwenden das Wort "könnte" absichtlich -- die drei vorangehen Sätze werden nicht unbedingt, in jedem Fall auf alle österreichischen Parteien zutreffen. Aber vermutlich werden sie auf eine beträchtliche Zahl zutreffen. Wenn Sie mehr Informationen über diesen sehr wichtigen Punkt möchten, können Sie diese in der am Ende dieses Teils zitierten Quelle nachlesen.

- Weiterleiten und Verringern des Risikos durch einen Vertrag. Ein bedeutender Teil Ihres Produkthaftungsrisikos kann durch einen Vertrag an Ihren US Kunden, "Distributor", "Dealer", Lizenznehmer oder Joint Venture Partner weitergegeben werden, und auf andere Weise durch einen Vertrag verringert werden. Selbst sorgfältig formulierte und vollzogene, auf den US Markt zugeschnittene, "General Terms of Sale" (allgemeine Geschäfts- oder Verkaufsbedingungen) können Ihr Risiko verringern.

- Ein anderer Haftungsbereich. Haftung kann entstehen, wenn Ihr Käufer angeblich Verluste und Schäden als Folge von Defekten oder Mängel Ihrer Produkte, Ausrüstung etc. erleidet. Schäden aufgrund Ihrer verspäteten Lieferung könnten auch mit ins Spiel kommen. Die angeblichen Schäden könnten die Zeit, in der der Betrieb Ihres Kunden stillstand, entgangene Gewinne und andere wirtschaftliche Schäden, Strafen, die Ihr Käufer einer dritten Partei schulden könnte sowie andere möglich direkte und Folgeschäden miteinschließen. Der Kläger könnte auch versuchen "Punitive Damages" (verschärften Schadensersatz) zu verlangen. Die Risiken, die mit dieser Art der Haftung zusammenhängen, können durch die konkrete Gestaltung Ihres Vertrages und gewisser Bestimmungen in dem Vertrag mit Ihrem Käufer wesentlich verringert werden. Die Bezeichnung Vertrag kann auch "General Terms of Sale" (allgemeine Geschäfts- oder Verkaufsbedingungen) umfassen - siehe den vorhergegangenen Punkt.

- Europaeische Verträge beinhalten vermutlich nicht den Trick. Sie sollten nicht annehmen, dass Vertragsdokumente, die in europaeischer Art und Weise bzw. entsprechend den Gesetzen entworfen wurden, oder auf irgendeine andere Weise als durch kompetente Rechtsberater erstellt wurden, die Verringerung der Produkthaftung, erreichen werden. Es ist wahrscheinlich, dass sie das nicht werden.

- Versicherung der Produkthaftung. Sie sollten sich ernsthaft über die Möglichkeit informieren, eine Versicherung für den Fall der Produkthaftung und für wirtschaftliche Risiken für den US Markt (und vielleicht für Kanada) in entsprechender Höhe abzuschließen. Sie sollten normalerweise Ihren US Vertragspartner (z.B. "Distributor", Lizenznehmer) verpflichten, eine Produkthaftungsversicherung in akzeptabler Höhe, die die Waren abdeckt, die Sie diesem Partner verkaufen, abzuschließen und beizubehalten. Manchmal ist es sinnvoll, zu versuchen Ihren US Vertragspartner (z.B. "Distributor", Lizenznehmer, Joint Venture Partner) davon zu überzeugen, Sie als seinen Mitversicherten in seine Police oder Policen miteinzuschließen, wenn Sie dem US Beteiligten die zusätzlichen Prämien zurückerstatten. Sogar mit recht guter Versicherungsdeckung tut man gut daran, über weitere verschiedene andere Maßnahmen zu nachzudenken, um das Risiko zu verringern.

- Wenn Sie verklagt werden oder eine Klage droht. Wenn Sie von einem (tatsächlichen oder möglichen) Kläger oder dessen Rechtsanwalt, eine tatsächliche oder mögliche Produkthaftungsklage gegen Sie betreffend erhalten und dahingehend kontaktiert werden, antworten sie nicht (weder schriftlich noch mündlich). Sie sollten vielmehr sofort mit Ihrem US Rechtsanwalt in Verbindung treten, der Sie beraten wird, was zu tun ist. Manchmal wird Ihr Rechtsanwalt die Antwort, die Sie geben werden, vorbereiten. Nicht selten wird Ihnen der Rechtsanwalt des möglichen Klägers ein Schriftstück zusenden, mit dem Sie auf die Zustellung einer gerichtlichen Verfügung verzichten oder zustimmen, dass diese auf einem vereinfachten Weg (z.B. Post) stattfindet und verlangen, dass Sie es unterzeichnen und zurücksenden. Sie sollten nicht einwilligen, der Kläger muss normalerweise, um eine gültige gerichtliche Zustellung gegen eine österreichische Firma zu bewirken, eine langwierige, formale Prozedur durchlaufen, die mehrere Monate dauern kann. Die Tatsache, dass der Kläger eine Klage in einem bestimmten amerikanischen Gericht eingebracht hat, heißt nicht, dass dieses Gericht für Sie zuständig ist als ein Element muß der Kläger eine rechtlich gültige gerichtliche Zustellung zu Ihnen bewirken und dafür vor Gericht Beweise vorbringen.

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