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Aussetzung der Handelbarkeit der HGM-Aktien hat keinen Einfluss auf Wandlung der CGT-Fondsanteile
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Kanada Infos


Ergänzung zur Pressemitteilung vom 5. August 2014

Konstanz, 11. August 2014. Mit großer Mehrheit hatten die Fondsgesellschafter der Canada Gold Trust Fonds I – III die Wandlung ihrer bestehenden Darlehen in Aktien beschlossen (siehe hierzu Pressemitteilung vom 5. August). Der hierdurch ausgelöste Vorgang führt nun zur Prüfung durch die zuständige Börsenaufsicht im Hinblick auf die Gestattung und Wandlung. Danach werden die Fondsanleger über den konkreten Zeitrahmen der Umsetzung informiert. Es ist eine Realisierung noch im Laufe des Jahres geplant.

„Zeitdruck besteht nicht, denn es wird sich für die Anleger bei den Ausschüttungen bzw. den Ablaufleistungen ohnehin zunächst nichts ändern, sie erhalten lediglich die Option, am Börsengang der Henning Gold Mines Inc. (HGM) zu partizipieren“, erklärt Peter Prasch als Geschäftsführer von Canada Gold Trust, Konstanz. Hierüber wurden die Investoren sowohl schriftlich als auch in Informationsveranstaltungen in Kenntnis gesetzt und hatten ausreichende Möglichkeit, sich Fragen beantworten zu lassen.

Insofern nimmt auch die derzeitige übergangsweise Aussetzung der Handelbarkeit der vorbörslichen HGM-Aktien keinen Einfluss auf den Umwandlungsprozess bzw. die Situation für die vormaligen Fondszeichner. Die Wertpapierkommission von British Columbia, die British Columbia Security Commission (BCSC) hatte die Aussetzung im Mai 2014 verfügt, da HGM im Frühjahr 2013, also mehr als ein Jahr zuvor, auf den eigenen Internetseiten die zu erwartenden Ergebnisse der Schürfgebiete „Eight Miles Lake“ und Toop“ veröffentlicht hatte und diese nicht von einem von der BCSC zugelassenen Gutachter stammten.

Die Gutachten werden derzeit von einem von der BCSC zugelassenen Gutachter entsprechend dem Standard NI 43-101 (National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects) finalisiert und voraussichtlich bis Ende August 2014 der BCSC eingereicht. Das Management von HGM und CGT geht – in Abstimmung mit einem Anwalt vor Ort – davon aus, dass die BCSC die Beschränkung der HGM-Aktien dann kurzfristig nach formaler Prüfung der finalen Gutachten wieder aufhebt.

Weitere Informationen unter http://www.canadagold.de

Canada Gold Trust GmbH
Obere Laube 48
78462 Konstanz
Tel: 07531 584 88 70
E-Mail: E-Mail: info@canadagold.de
Internet: http://www.canadagold.de


(Weitere interessante Gold News & Gold Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> CanadaGold << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ergänzung zur Pressemitteilung vom 5. August 2014

Konstanz, 11. August 2014. Mit großer Mehrheit hatten die Fondsgesellschafter der Canada Gold Trust Fonds I – III die Wandlung ihrer bestehenden Darlehen in Aktien beschlossen (siehe hierzu Pressemitteilung vom 5. August). Der hierdurch ausgelöste Vorgang führt nun zur Prüfung durch die zuständige Börsenaufsicht im Hinblick auf die Gestattung und Wandlung. Danach werden die Fondsanleger über den konkreten Zeitrahmen der Umsetzung informiert. Es ist eine Realisierung noch im Laufe des Jahres geplant.

„Zeitdruck besteht nicht, denn es wird sich für die Anleger bei den Ausschüttungen bzw. den Ablaufleistungen ohnehin zunächst nichts ändern, sie erhalten lediglich die Option, am Börsengang der Henning Gold Mines Inc. (HGM) zu partizipieren“, erklärt Peter Prasch als Geschäftsführer von Canada Gold Trust, Konstanz. Hierüber wurden die Investoren sowohl schriftlich als auch in Informationsveranstaltungen in Kenntnis gesetzt und hatten ausreichende Möglichkeit, sich Fragen beantworten zu lassen.

Insofern nimmt auch die derzeitige übergangsweise Aussetzung der Handelbarkeit der vorbörslichen HGM-Aktien keinen Einfluss auf den Umwandlungsprozess bzw. die Situation für die vormaligen Fondszeichner. Die Wertpapierkommission von British Columbia, die British Columbia Security Commission (BCSC) hatte die Aussetzung im Mai 2014 verfügt, da HGM im Frühjahr 2013, also mehr als ein Jahr zuvor, auf den eigenen Internetseiten die zu erwartenden Ergebnisse der Schürfgebiete „Eight Miles Lake“ und Toop“ veröffentlicht hatte und diese nicht von einem von der BCSC zugelassenen Gutachter stammten.

Die Gutachten werden derzeit von einem von der BCSC zugelassenen Gutachter entsprechend dem Standard NI 43-101 (National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects) finalisiert und voraussichtlich bis Ende August 2014 der BCSC eingereicht. Das Management von HGM und CGT geht – in Abstimmung mit einem Anwalt vor Ort – davon aus, dass die BCSC die Beschränkung der HGM-Aktien dann kurzfristig nach formaler Prüfung der finalen Gutachten wieder aufhebt.

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