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Ein bayerisches Bündnis startet ein Volksbegehren gegen CETA: Die Bayerische Staatsregierung soll zur Ablehnung des Freihandelsabkommens mit Kanada im Bundesrat verpflichtet werden!
Datum: Samstag, dem 23. April 2016
Thema: Kanada News


Zum bayerischen Volksbegehren gegen CETA:

München (ots) - Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz verkündete heute ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis den Startschuss für ein Volksbegehren gegen CETA.

Ziel ist es, die Bayerische Staatsregierung per Volksentscheid zur Ablehnung des Freihandelsabkommens mit Kanada im Bundesrat zu verpflichten.

Die Initiatoren des Bündnisses sind der Bund Naturschutz in Bayern, Campact, die Katholische Arbeitnehmer Bewegung, Mehr Demokratie Bayern und das Umweltinstitut München.

Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA ist seit Februar 2016 fertig verhandelt und liegt in einer offiziellen Version vor.

Die Mitglieder des Bündnisses lehnen das Abkommen ab, weil durch Mechanismen wie die regulatorische Kooperation und die Schiedsverfahren ICS Parallelstrukturen in Demokratie und Justiz geschaffen würden.

Des Weiteren befürchten die Organisationen durch CETA einen Abbau der Arbeitnehmerrechte sowie eine Absenkung von Sozial- und Umweltstandards.

Um CETA zu stoppen soll die Bayerische Staatsregierung per Volksentscheid bei einer Abstimmung im Bundesrat zu einem Nein verpflichtet werden.

Möglich wird dies durch Art. 70 Abs. 4 der Bayerischen Verfassung, wie Prof. Dr. Pautsch vom Institut für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Hochschule Ludwigsburg auf der Pressekonferenz darlegte:

"Ein Volksbegehren, das auf eine eintsprechende Bindung der Vertreter Bayerns im Bundesrat durch Volksentscheid zielt, ist rechtlich prinzipiell zulässig.

Die Schaffung der sog. Gesetzesweisung in Art. 70 Abs. 4 Satz 2 der Bayerischen Verfassung schließt nach dem ausdrücklichen Willen des verfassungsändernden Gesetzgebers die Möglichkeit der Bindung durch Volksentscheid mit ein."

Vorerst gilt es nun, für das Bündnis einen Zulässigkeitsantrag mit 25.000 Unterschriften inklusive eines Gesetzesvorschlags beim Innenministerium einzureichen.

"Aufgrund des großen Widerstandes in der Bayerischen Bevölkerung gegen Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA ist das Bündnis überzeugt, die notwendige Zahl der Unterschriften innerhalb kurzer Zeit zu erreichen.", so die Sprecher des Bündnisses.

Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Volksbegehren ist jedoch, dass CETA als gemischtes Abkommen von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss und nicht nur das Europäische Parlament und der Rat der EU-Mitgliedsstaaten entscheiden.

Auch hier vertritt das Bündnis einen klaren Standpunkt: "Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten müssen über CETA abstimmen und Bayern im Bundesrat dagegen."

Weitere Informationen finden Sie hier: www.volksbegehren-gegen-ceta.de

Pressekontakt:

Simon Strohmenger
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
presse@volksbegehren-gegen-ceta.de
089 - 4622 4205
0160 - 96202426

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/115731/3308720, Autor siehe obiger Artikel.

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Zum bayerischen Volksbegehren gegen CETA:

München (ots) - Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz verkündete heute ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis den Startschuss für ein Volksbegehren gegen CETA.

Ziel ist es, die Bayerische Staatsregierung per Volksentscheid zur Ablehnung des Freihandelsabkommens mit Kanada im Bundesrat zu verpflichten.

Die Initiatoren des Bündnisses sind der Bund Naturschutz in Bayern, Campact, die Katholische Arbeitnehmer Bewegung, Mehr Demokratie Bayern und das Umweltinstitut München.

Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA ist seit Februar 2016 fertig verhandelt und liegt in einer offiziellen Version vor.

Die Mitglieder des Bündnisses lehnen das Abkommen ab, weil durch Mechanismen wie die regulatorische Kooperation und die Schiedsverfahren ICS Parallelstrukturen in Demokratie und Justiz geschaffen würden.

Des Weiteren befürchten die Organisationen durch CETA einen Abbau der Arbeitnehmerrechte sowie eine Absenkung von Sozial- und Umweltstandards.

Um CETA zu stoppen soll die Bayerische Staatsregierung per Volksentscheid bei einer Abstimmung im Bundesrat zu einem Nein verpflichtet werden.

Möglich wird dies durch Art. 70 Abs. 4 der Bayerischen Verfassung, wie Prof. Dr. Pautsch vom Institut für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Hochschule Ludwigsburg auf der Pressekonferenz darlegte:

"Ein Volksbegehren, das auf eine eintsprechende Bindung der Vertreter Bayerns im Bundesrat durch Volksentscheid zielt, ist rechtlich prinzipiell zulässig.

Die Schaffung der sog. Gesetzesweisung in Art. 70 Abs. 4 Satz 2 der Bayerischen Verfassung schließt nach dem ausdrücklichen Willen des verfassungsändernden Gesetzgebers die Möglichkeit der Bindung durch Volksentscheid mit ein."

Vorerst gilt es nun, für das Bündnis einen Zulässigkeitsantrag mit 25.000 Unterschriften inklusive eines Gesetzesvorschlags beim Innenministerium einzureichen.

"Aufgrund des großen Widerstandes in der Bayerischen Bevölkerung gegen Freihandelsabkommen wie TTIP und CETA ist das Bündnis überzeugt, die notwendige Zahl der Unterschriften innerhalb kurzer Zeit zu erreichen.", so die Sprecher des Bündnisses.

Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Volksbegehren ist jedoch, dass CETA als gemischtes Abkommen von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss und nicht nur das Europäische Parlament und der Rat der EU-Mitgliedsstaaten entscheiden.

Auch hier vertritt das Bündnis einen klaren Standpunkt: "Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten müssen über CETA abstimmen und Bayern im Bundesrat dagegen."

Weitere Informationen finden Sie hier: www.volksbegehren-gegen-ceta.de

Pressekontakt:

Simon Strohmenger
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
presse@volksbegehren-gegen-ceta.de
089 - 4622 4205
0160 - 96202426

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